Aufgrund der Erhöhung und das dadurch entstehende SONDERKÜNDIGUNGSRECHT ist der Umstieg ohne Einhaltung von Fristen bis zum 31.7.2017 möglich. Bei Rufnummernmitnahme bitte bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Frist mit uns in Kontakt treten.
Bei unseren Partnern MIEX und AICALL werden die Gesprächsgebühren und Grundgebühren nicht erhöht!