
Neue EU Verordnung für Staubsauger
Seit 1. September 2014 gilt laut EU Verordnung folgendes: „Die Leistungsaufnahme von Staubsaugern muss unter 1.600 W betragen.“
Ab 2017 ist eine Leistungsaufnahme unter 900 W vorgesehen. Zentralstaubsauger sind von dieser Regelung ausgenommen.